AGB

1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1 Die Heard & Made – Zsolt Molnár (im Folgenden „Agentur") erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehungen mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.

1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.


2. Social Media Kanäle

Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von Social-Media-Kanälen (z.B. Facebook, Instagram, LinkedIn; im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses mitbestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien der Social-Media-Kanäle einzuhalten, kann aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne jederzeit abrufbar ist.


3. Konzept- und Ideenschutz

Hat der potenzielle Kunde die Agentur vorab eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

3.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potenzielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag"). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.

3.2 Der potenzielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

3.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potenziellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

3.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel sowie digitale Konzepte angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

3.5 Der potenzielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Ideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten, verwerten zu lassen, zu nutzen oder nutzen zu lassen.

3.6 Sofern der potenzielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

3.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potenziellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde.

3.8 Der potenzielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung bei der Agentur ein.

3.9 Sämtliche im Rahmen der Angebots- oder Pitch-Phase präsentierten Werke — inklusive Skizzen, Layouts, Logos, Illustrationen, Texte, Designs, Konzepte, Wireframes und sonstige kreative Leistungen — bleiben ausschließliches geistiges Eigentum der Agentur. Eine Nutzung, Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung — sei es ganz oder teilweise und auch in geänderter Form — ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Agentur unzulässig. Jede unautorisierte Nutzung verpflichtet den Kunden zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe von EUR 10.000,– pro Verstoß. Darüber hinaus behält sich die Agentur die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche ausdrücklich vor.


4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen"). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.

4.2 Alle Leistungen der Agentur sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.

4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

4.4 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht — jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden — nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos.


5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung").

5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.


6. Termine

6.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.

6.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.3 Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


7. Vorzeitige Auflösung

7.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag verstößt;

c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet.

7.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen, gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.


8. Honorar

8.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen von € 3.000,– netto jährlich oder bei Aufträgen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

8.2 Die Agentur beginnt mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen erst nach Eingang einer Vorauszahlung von 25 % des vereinbarten Honorars. Die Rechnung wird dem Kunden sofort nach Annahme des Angebots zugestellt. Erst nach Begleichung dieser Vorauszahlung gilt der Projektstart als verbindlich.

8.3 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

8.4 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

8.5 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht. Eine Kostenüberschreitung bis 15 % gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

8.6 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Agentur einseitig ändert oder abbricht, hat er der Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Agentur begründet ist, hat der Kunde der Agentur darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 ABGB ausgeschlossen wird.

8.7 Die jeweils gültigen Preise, Einrichtungsgebühren und laufenden Entgelte ergeben sich aus den aktuellen Angeboten der Agentur oder aus einem individuellen schriftlichen Angebot. Alle Preisangaben verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Agentur ist berechtigt, ihre Preise für zukünftige Verträge jederzeit anzupassen. Für laufende Verträge gelten Preisänderungen erst nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit und werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.


9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

9.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.

9.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,– je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts.

9.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

9.4 Die Agentur ist nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

9.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.


10. Eigentumsrecht und Urheberrecht

10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen, auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit — insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses — zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.

10.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Agentur zulässig. Die Herausgabe aller sogenannten „offenen Dateien" wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil.

10.3 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

10.4 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur nach Ablauf des Agenturvertrages ist ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.

10.5 Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.


11. Kennzeichnung

11.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

11.2 Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internetseite mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).


12. Gewährleistung

12.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

12.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu.

12.3 Die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche Zulässigkeit obliegt dem Auftraggeber. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung verpflichtet und haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

12.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.


13. Haftung und Produkthaftung

13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

13.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter.

13.3 Schadenersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.


14. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

15.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.

15.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht — Landesgericht Wels — vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

15.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.


16. Website as a Service (WaaS)

16.1 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Die Agentur stellt dem Kunden im Rahmen eines Website-as-a-Service-Vertrages („WaaS-Vertrag") eine funktionsfähige Website zur Nutzung bereit. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Paket (Template, Basic oder Standard) sowie der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Paketbeschreibung der Agentur. Die inhaltliche Befüllung der Website — insbesondere Texte, Bilder sowie rechtlich erforderliche Angaben wie Impressum und Datenschutzerklärung — liegt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ausschließlich in der Verantwortung des Kunden.

16.2 Pakete und Leistungsrahmen

Der Leistungsumfang richtet sich nach dem gewählten Paket:

Paket Template: Bereitstellung einer Website auf Basis eines fertig entwickelten Layouts mit fixem Seitenaufbau. Anpassbar sind ausschließlich Texte, Bilder, Logo und Primärfarbe. Layout, Typografie, Funktionen und Seitenstruktur sind unveränderbar. Zusätzliche Seiten sowie Custom-Features sind ausgeschlossen.

Paket Basic: Bereitstellung eines individuell entwickelten Onepagers im Custom Design. Ein wählbares Feature aus der jeweils gültigen Feature-Liste der Agentur ist im Leistungsumfang enthalten. Zusätzliche Seiten sind auf Landing Pages und Sales Funnels beschränkt.

Paket Standard: Bereitstellung einer individuell entwickelten Multi-Page Website im Custom Design mit bis zu sechs Seiten. Zwei fixe sowie ein wählbares Feature sind im Leistungsumfang enthalten. Zusätzliche Seiten und Features können kostenpflichtig beauftragt werden.

16.3 Vertragsdauer und Kündigung

Der WaaS-Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestlaufzeit beträgt zwölf (12) Monate und beginnt mit dem Tag der Veröffentlichung der Website („Launch-Datum"). Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Mit Vertragsbeendigung erlischt das Nutzungsrecht des Kunden an der Website automatisch und ersatzlos.

Die im Angebot der Agentur ausgewiesenen Vergütungen — sowohl Einrichtungsgebühr als auch monatliche Nutzungsgebühr — gelten ausschließlich für eine vereinbarte Mindestlaufzeit von sechsunddreißig (36) Monaten. Bei Vereinbarung einer abweichenden Mindestlaufzeit — insbesondere einer solchen von zwölf (12) oder vierundzwanzig (24) Monaten — wird die monatliche Nutzungsgebühr entsprechend angepasst und im individuellen Angebot der Agentur gesondert ausgewiesen. Ein Rechtsanspruch auf die für die 36-monatige Laufzeit geltenden Konditionen besteht bei kürzerer Mindestlaufzeit nicht.

16.4 Vergütung und Fälligkeit

Die Vergütung setzt sich aus einer einmaligen Einrichtungsgebühr („Setup") sowie einer monatlich im Voraus fälligen Nutzungsgebühr zusammen. Die Höhe beider Entgelte ergibt sich aus dem individuellen Angebot der Agentur. Die im Angebot ausgewiesenen Preise beziehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, auf eine Mindestlaufzeit von sechsunddreißig (36) Monaten. Bei abweichender Mindestlaufzeit werden die Konditionen im jeweiligen Angebot gesondert festgelegt.

Die monatliche Nutzungsgebühr wird erstmals am Launch-Datum fällig und danach jeweils am ersten Kalendertag des Folgemonats. Im Übrigen gelten die Bestimmungen zur Vergütung und zum Zahlungsverzug gemäß Punkt 9 dieser AGB.

16.5 Bereitstellung von Inhalten durch den Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Umsetzung der Website erforderlichen Inhalte — insbesondere Texte, Bilder und sonstige Materialien — vollständig und in verwendbarer Qualität innerhalb von acht (8) Wochen ab Vertragsabschluss an die Agentur zu übermitteln.

Werden die erforderlichen Inhalte nicht innerhalb dieser Frist vollständig übermittelt, ruht die Leistungspflicht der Agentur bis zur vollständigen Übermittlung. In diesem Fall ist die vereinbarte Einrichtungsgebühr (Setup) vor Wiederaufnahme der Leistung erneut in voller Höhe zu entrichten. Die monatliche Nutzungsgebühr beginnt ungeachtet dessen erst ab dem tatsächlichen Launch-Datum zu laufen.

16.6 Nutzungsrechte und Eigentum während der Vertragslaufzeit

Website, Quellcode und CMS-Struktur verbleiben für die Dauer des WaaS-Vertrages im ausschließlichen Eigentum der Agentur. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages. Die Herausgabe von Quellcode, offenen Dateien oder Systemzugängen ist nicht Vertragsgegenstand. Der Kunde erhält ausschließlich einen Content-Zugang zur eigenständigen Pflege von Inhalten; ein administrativer Systemzugang wird nicht gewährt.

16.7 Herauskauf — Bedingungen und Nutzungsbeschränkungen nach Eigentumsübergang

Paket Template: Ein Herauskauf ist ausgeschlossen. Die Website verbleibt dauerhaft im Eigentum der Agentur.

Paket Basic: Der Kunde ist berechtigt, die Website zu folgenden Zeitpunkten durch Zahlung des jeweiligen Herauskaufpreises zu erwerben. Die nachstehenden Preise gelten ausschließlich bei einer vereinbarten Mindestlaufzeit von sechsunddreißig (36) Monaten. Bei abweichender Mindestlaufzeit werden die Herauskaufpreise im individuellen Angebot gesondert ausgewiesen.

Zeitpunkt

Herauskaufpreis

Nach 1 Jahr ab Launch-Datum

€ 3.290,– brutto

Nach 2 Jahren ab Launch-Datum

€ 2.090,– brutto

Nach 3 Jahren ab Launch-Datum

€ 890,– brutto

Nach Ablauf aller angeführten Zeitpunkte ist ein Herauskauf zu einem Pauschalpreis von € 890,– brutto weiterhin möglich.

Paket Standard: Der Kunde ist berechtigt, die Website zu folgenden Zeitpunkten durch Zahlung des jeweiligen Herauskaufpreises zu erwerben. Die nachstehenden Preise gelten ausschließlich bei einer vereinbarten Mindestlaufzeit von sechsunddreißig (36) Monaten. Bei abweichender Mindestlaufzeit werden die Herauskaufpreise im individuellen Angebot gesondert ausgewiesen.

Zeitpunkt

Herauskaufpreis

Nach 1 Jahr ab Launch-Datum

€ 6.290,– brutto

Nach 2 Jahren ab Launch-Datum

€ 2.990,– brutto

Nach 3 Jahren ab Launch-Datum

€ 1.490,– brutto

Nach Ablauf aller angeführten Zeitpunkte ist ein Herauskauf zu einem Pauschalpreis von € 1.490,– brutto weiterhin möglich.

Mit vollständiger Zahlung des Herauskaufpreises erwirbt der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares und nicht kopierbares Nutzungsrecht am Quellcode. Die Übergabe erfolgt in Form eines eigenständigen, in sich geschlossenen Git Repository („Frozen Repository"). Dieses Repository enthält eine, nicht aktualisierbare Momentaufnahme des zum Zeitpunkt des Herauskaufs gültigen Stands — einschließlich der in den Quellcode integrierten Bestandteile des proprietären Core Boilerplate der Agentur in kompilierter und zusammengeführter Form. Ein Zugang zum originären Core Layer Repository der Agentur wird nicht gewährt und ist nicht Vertragsgegenstand. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Core Layer zu rekonstruieren, zu extrahieren oder als eigenständige Grundlage für weitere Projekte zu verwenden.

Das Hosting sowie der technische Betrieb gehen ab dem Zeitpunkt des Herauskaufs in die ausschließliche Verantwortung des Kunden über. Der WaaS-Vertrag endet mit vollständigem Eingang der Zahlung.

Nutzungsbeschränkungen nach Herauskauf

Das durch den Herauskauf erworbene Nutzungsrecht ist ausschließlich auf den Betrieb der eigenen Website des Kunden beschränkt. Folgende Handlungen sind dem Kunden ausdrücklich und dauerhaft untersagt:

a) die Weitergabe, Veräußerung oder Lizenzierung des Quellcodes — ganz oder teilweise — an Dritte, gleich ob entgeltlich oder unentgeltlich;

b) die Verwendung des Quellcodes oder von Teilen davon als Grundlage für andere Projekte, Produkte oder Websites, unabhängig davon, ob diese für den Kunden selbst oder für Dritte bestimmt sind;

c) die Überlassung des Quellcodes oder von Teilen davon an andere Agenturen, Entwickler oder sonstige Personen — auch nicht zu Analyse-, Studien- oder Referenzzwecken;

d) jeder Versuch, den integrierten Core Boilerplate der Agentur zu isolieren, zu extrahieren oder zu rekonstruieren.

Der Quellcode stellt eine individuelle Eigenentwicklung der Agentur dar und ist urheberrechtlich geschützt. Jede unautorisierte Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus verpflichtet den Kunden zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe von EUR 15.000,– pro Verstoß, unbeschadet weitergehender Schadenersatzansprüche der Agentur.

Haftungsausschluss bei Codeänderungen nach Herauskauf

Ab dem Zeitpunkt des Herauskaufs trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für den Betrieb, die Wartung und die Weiterentwicklung des Quellcodes. Nimmt der Kunde — oder ein von ihm beauftragter Dritter — nach dem Herauskauf Änderungen, Anpassungen oder Erweiterungen am Quellcode vor, so erlöschen mit dem Zeitpunkt dieser Änderung sämtliche Gewährleistungs-, Haftungs- und Gutachtenansprüche gegenüber der Agentur vollständig und unwiderruflich. Die Agentur haftet in keinem Fall für Fehlfunktionen, Datenverluste, Sicherheitslücken, Systemausfälle oder sonstige Schäden, die aus solchen Änderungen resultieren oder mit diesen in Zusammenhang stehen.

16.8 Upgrade

Ein Upgrade von Paket Template auf Basic oder Standard sowie von Paket Basic auf Standard ist auf schriftliche Anfrage möglich. Für das Upgrade ist eine gesonderte Upgrade-Gebühr gemäß dem zum Zeitpunkt des Upgrades gültigen Angebot der Agentur zu entrichten. Zusätzlich ist die Einrichtungsgebühr (Setup) des Zielpaketes erneut in voller Höhe zu entrichten.

Mit dem Launch-Datum der neu erstellten Website beginnt ein vollständig neuer WaaS-Vertrag auf Basis des Zielpaketes. Die Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten sowie sämtliche Herauskauffristen und -preise berechnen sich ab diesem neuen Launch-Datum. Zeiten aus dem vorangegangenen Vertrag werden nicht angerechnet. Ein Treuebonus oder eine sonstige Vergünstigung aufgrund der bisherigen Vertragsdauer wird nicht gewährt, da es sich um ein neues, eigenständiges Produkt handelt.

16.9 Domain

Die Domain wird im Namen und auf Rechnung des Kunden registriert. Der Kunde ist und bleibt rechtlicher Inhaber der Domain. Die Verantwortung für Verlängerung, Zahlung und rechtliche Zulässigkeit der Domain liegt ausschließlich beim Kunden. Die Agentur kann die Registrierung und Verwaltung auf Wunsch als gesonderte Dienstleistung gegen gesondertes Entgelt übernehmen.

16.10 Wartung und Support

Die Agentur erbringt regelmäßige technische Wartungsarbeiten, insbesondere Sicherheitsupdates und Systemaktualisierungen, die für den ordnungsgemäßen Betrieb der Website erforderlich sind. Darüber hinausgehende Leistungen — insbesondere Designanpassungen, neue Funktionen oder inhaltliche Änderungen über das im jeweiligen Paket inkludierte Kontingent hinaus — sind nicht Bestandteil der Wartung und werden gesondert nach Aufwand abgerechnet.

16.11 Haftungsausschluss

Die Agentur übernimmt keine Haftung für die vorübergehende Nichterreichbarkeit der Website infolge höherer Gewalt, technischer Störungen Dritter oder sonstiger Umstände, die außerhalb des Einflussbereiches der Agentur liegen. Für sämtliche vom Kunden bereitgestellten oder veröffentlichten Inhalte — insbesondere im Hinblick auf urheberrechtliche, datenschutzrechtliche und impressumspflichtige Anforderungen — trägt ausschließlich der Kunde die Verantwortung. Eine Haftung für entgangene Gewinne, Umsatzeinbußen oder SEO-Rankings ist ausgeschlossen.


Bestätigung

Mit der Kontaktaufnahme, der Einholung eines Angebots oder der Auftragserteilung bestätigt der Kunde ausdrücklich, die AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Die AGB gelten damit als verbindlich vereinbart und sind integraler Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses zwischen der Agentur und dem Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden von der Agentur schriftlich anerkannt.